Quelle: Markus Vogelbacher @pixelio.de

Arbeitszeugnis

Geheime Codes und was erlaubt ist

Spätestens wenn Ihr Euch das erste mal überlegt einen Job zu wechseln, oder aber einfach ein Praktikum absolviert werdet Ihr feststellen, dass plötzlich ein Arbeitszeugnis wichtiger ist, als Eure Abitur oder Studiumnoten. Personaler schauen sich die Zeugnisse der Arbeitgeber sehr genau an, verraten sie doch deutlich mehr über die Persönlichkeit und die gezeigten Leistungen eines Bewerbers als die nackten Schulnoten.

Quelle: Nils Fabisch @pixelio.de

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Ein Zeugnis enthält dabei immer drei Teile. Im ersten werden Eure persönlichen Daten (damit man auch wirklich weiß das es sich um Euch handelt), und die Eckdaten Eurer Beschäftigung genannt. Anschließend wird Euer Aufgabenspektrum beschrieben und im Anschluss daran folgt der entscheidende, bewertende Teil. Dabei gilt, dass ein Arbeitszeugnis niemals negativ beurteilend erstellt werden darf und immer wohlwollen formuliert werden muss. Dennoch hat sich im Laufe der Zeit schon beinahe eine Art Geheimcode entwickelt. Doch eines ist dabei wichtig. Rein Arbeitsrechtlich ist solch ein Geheimcode unzulässig! Da allerdings kaum einer diese Codes kennt werden auch so wenig Arbeitszeugnisse überprüft.

Beispiele gefällig? Kein Problem!

Schon im 16. Jahrhundert wurden erstmals einem Arbeitnehmer entsprechende Papiere ausgestellt, die dieser dem nächsten Arbeitgeber vorgezeigt hat. Der Gesetzgeber ist in der Gewerbeordnung dabei sehr deutlich und verbietet jegliche Geheimcodes auch rigoros.

(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.

§109 Absatz 2 GewO

Dennoch gibt es gewisse Klausulierungen die sich nach und nach in die Zeugnissprache eingebürgert haben. Hier wollen wir Euch mal einige Beispiele aufzeigen:

  • Durch seine gesellige Art trug er zur Verbesserung des Betriebsklimas bei.
Quelle: Lupo @pixelio.de

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Diese Aussage deutet darauf hin, dass es sich bei diesem Arbeitnehmer um jemanden handelt der dem Alkohol sehr nahe steht. Dies braucht man natürlich nicht unbedingt zu befürchten, sobald man mal auf der Weihnachtsfeier ein zweites Bier bestellt, aber wer häufiger auffällt, dass er beispielsweise gerne Montags später kommt, oder fehlt, oder im Kollegenkreis damit prahlt wie toll die Feier am vergangenen Wochenende war, der sollte sich nicht wundern, wenn sich eine entsprechende Warnung im Zeugnis befindet.

  • Er war ein gewissenhafter Mitarbeiter.

Dies deutet darauf hin, dass Ihr zwar eure Arbeitspflichten nicht verletzt habt, aber auch nicht gerade durch besonderes Engagement aufgefallen seid bei der Arbeit. Auch hier solltet Ihr nun nicht befürchten, dass sich solch ein Text in Eurem Zeugnis befindet nachdem Ihr Sonderschichten am Wochenende abgelehnt habt, weil Ihr z.B. einen wichtigen Termin hattet. Sicherlich werden aber Mitarbeiter mit solch einer Aussage bedacht, die Ihre Arbeitszeiten immer absolut strikt einhalten und häufiger durch die Aussage glänzten „das ist nicht mein Bereich“.

Dies sind nur zwei Beispiele von vielen möglichen. Einen ganz guten Einblick erhaltet Ihr in diesem Video von arbeitszeugnis.de

Wenn Ihr weitere Hinweise und Beispiele sucht so, empfehlen wir euch insbesondere die Literatur von Püttjer & Schnierda, welches Ihr in jedem Buchhandel, oder aber bequem bei Amazon findet. Wenn Ihr noch weitere Beispielformulierungen habt, die euch selber aufgefallen sind, so schreibt Sie unterhalb dieses Beitrages gerne in einen Kommentar.

Was der Gesetzgeber in Sachen Zeugnisse regelt

Schon im ersten Absatz vom oben zitierten §109 der Gewerbeordnung findet Ihr den Verweis darauf, dass jedem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis zusteht. Das hierbei viele Arbeitgeber meistens sehr bequem sind und sich versuchen die Arbeit zu erleichtern zeigt allerdings auch der Trend, dass man den ersten Teil (also den der nicht bewertet) gerne selber vorformulieren soll. In der Regel erhaltet Ihr Euer Zeugnis von der Personalabteilung. Achtet vor allem darauf, dass wirklich alle regelmäßigen Tätigkeiten drin erwähnt werden. Die Beurteilung verfasst dabei jeder Arbeitgeber gerne selber. Wenn Ihr Euch hier unsicher seid bei Bewertungen, so lasst das ganze mal von einem qualifizierten Arbeitsrechtler überprüfen, oder googelt einfach mal nach einzelnen Aussagen.

Quelle: Thorben Wengert @pixelio.de

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Beim Zeugnis gilt allerdings, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist wahrheitsgemäße Angaben zu machen, und diese Pflicht größer ist, als die Wohlwollenspflicht. Dies wird in der Praxis relativ simpel ausgehebelt in dem entsprechende negative Äußerungen einfach nicht erscheinen. Wenn also bestimmte Beurteilungen Eurer Meinung nach fehlen, dann hinterfragt mal diese. Die ausgeübten Tätigkeiten sollten dabei auch für einen außenstehenden nachvollziehbar und vollständig aufgelistet werden. Hier solltet Ihr selber überprüfen, was Ihr eigentlich den ganzen lieben Tag so gemacht habt. Geheimcodes sind wie oben bereits erwähnt komplett verboten. Auch die Angabe von Krank- und Fehlzeiten darf nicht in einem Arbeitszeugnis auftauchen. Des weiteren gehören Parteimitgliedschaften oder Gewerkschaftsaufgaben nicht in ein Arbeitszeugnis.

Der Kündigungsgrund wird meistens nicht mit angegeben, und kann nur auf ausdrücklichen Wunsch von Euch mit hinzugefügt werden.

Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Generell hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Zeugnis. Ob hierbei bereits eine Kündigung vorliegt, oder aber der Arbeitnehmer ein sog. Zwischenzeugnis anfordert bleibt ihm überlassen. Aber Achtung! Viele Vorgesetzte werden skeptisch, wenn Ihr ein Zwischenzeugnis anfordert, weil es sehr häufig dazu dient um Euch bei anderen Arbeitgebern zu bewerben. In einem solchen Fall empfehlen wir Euch also offen und ehrlich die Gründe für den Zeugniswunsch zu besprechen. Auch gilt die Regel, dass Ihr zwar ein Recht auf ein Zeugnis habt, der Arbeitgeber aber nicht verpflichtet ist es Euch von alleine auszustellen. Heißt selbst bei einer Kündigung (egal von wem) immer selber das Zeugnis anfordern. Tut dies auch zeitnah, und fordert ggf. auch die Beurteilungen von ehemaligen Vorgesetzten mit an. Nur so kann ein vollständiges Zeugnis von Euch erstellt werden.

Das Arbeitszeugnis wird hierbei immer von Euch übergeordneten Mitarbeitern unterzeichnet. Also weder Euer Arbeitskollege darf ein Zeugnis unterschreiben, noch der Angestellte der Personalabteilung. So wird auch deutlich, wer euch beurteilt hat, was für viele Personaler auch ein wesentliches Indiz darstellt. Es werden hierbei zwei Arten von Zeugnissen unterschieden. Ein einfaches Zeugnis enthält wie der Name schon sagt nur einfache Informationen über Euch sowie eine kurze Beurteilung. Ein ausführliches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis zeigt dagegen sehr genau Eure Aufgaben da. Letzteres wird in der Regel immer ausgestellt, wenn Ihr das Unternehmen verlasst.

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Stefan Lehmann

Stefan Lehmann ist einer der Mitbegründer der Primedu UG (haftungsbeschränkt) und hier verantwortlich für die Themen IT, Social Media und PR
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